Als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft stimmen Sie unserer Satzung (insbesondere § 3-6) und dem Berufskodex der Weiterbildungsverbände zu.
Bei Eintritt nach dem 01.07. des laufenden Jahres wird der halbe Jahresbeitrag berechnet. Voraussetzung für diese Vergünstigung ist die Mitgliedschaft im Folgejahr.
Mitgliedsbeiträge fällig bei Eintritt bzw. jährlich jeweils am 15. Februar des Jahres.