1. Grundausbildung
1.1 Schwerpunkte
Suggestopädie ist Methode und Haltung zugleich. Daher ist die Person des Suggestopäden ein wichtiger Wirkfaktor. Infolge dessen wird der Persönlichkeitsentfaltung in allen Ausbildungsabschnitten ein hoher Stellenwert zuerkannt. Für diesen Prozess der Persönlichkeitsentfaltung sollten permanent Impulse gegeben werden.
Suggestopädie stellt Lernende und nicht Lehrende in den Vordergrund.
Die Vermittlung des suggestopädischen Instrumentariums ist der zweite Schwerpunkt der Grundausbildung. Hierbei geht es darum, dass die Teilnehmenden die wesentlichen Grundsätze und Wirkfaktoren der Suggestopädie kennen lernen und mit den Elementen arbeiten, die zu ihrer Persönlichkeit, zu ihrem Arbeitsfeld und zu ihrer Gruppe passen.
Die suggestopädischen Ausbildungstrainer haben die Aufgabe, diesen Prozess zu fördern, zu begleiten, zu beraten und eventuell auch zu provozieren.
1.2 Ziele
Die Teilnehmenden können ihre eigenen Trainingsinhalte suggestopädisch, d.h. im suggestopädischen Kreislauf und unter Einbeziehung der Wirkfaktoren der Suggestopädie, aufbereiten und vermitteln. Wichtig dabei ist, dass die Teilnehmenden die suggestopädische Arbeitsweise und die Struktur des suggestopädischen Kreislaufs nicht nur erleben, sondern in die Lage versetzt werden, diese auch anzuwenden.
Nach Beendigung der Grundausbildung können die Teilnehmenden:
a) die einzelnen Phasen des suggestopädischen Kreislaufs gestalten:
Centering; Dekodierung; suggestopädische Stoffpräsentation inkl. 1. Lernkonzert;
2. Lernkonzert, Primär- und Sekundäraktivierungen sowie Integration
b) die fünf Wirkfaktoren der Suggestopädie in ihre Arbeit einbeziehen.
1.3 Inhalte
Die folgenden Hauptinhalte müssen in der Grundausbildung vermittelt werden. In Klammern sind die hierfür empfohlenen Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten angegeben.
- Einstieg in die suggestopädische Grundausbildung und Einführung in die Methode (4 UE)
- Geschichte der suggestopädischen Lehr- und Lernmethode von den Anfängen bis heute (4 UE)
- Grundsätze der suggestopädischen Arbeit (40 UE)
a) Ganzheitliches Lernen auf bewusster und unbewusster Ebene
b) Die Bedeutung von „Infantilisierung“ bei Lozanov
c) Die Rolle des/der Lehrenden in der Suggestopädie
d) Wirkfaktoren der suggestopädischen Lehr- und Lernmethode. Diese sind:
- der suggestiv-desuggestive Prozess: Umgang mit Stress, Dissoziationstechniken, Entdecken und Ausschöpfen von Persönlichkeits- und Lernressourcen und Abbau von Lernbarrieren, Gestaltung einer angenehmen Lernumgebung, Einsatz von Entspannungstechniken, Einsatz und Wirkung von Körpersprache
- die Förderung und Nutzung des Gruppenprozesses durch die Anregung und Förderung von Feedback, Feedback-Regeln, Achten der und Eingehen auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden, die Anwendung von Interventionstechniken
- der lernfördernde Einsatz von Musik für Lernkonzerte, Bewegungs- und Entspannungsübungen sowie als Hintergrundmusik, ein Verständnis der Wirkungsweise von Musik auf Körper und Geist
- Multisensorik/ganzheitliches Lehren und Lernen, d.h. Erkennen und Beachten verschiedener Lernstile, die Aufbereitung der Lerninhalte unter Beachtung der aktuellen methodisch-didaktischen Erkenntnisse
- die Rhythmisierung des Lernprozesses, d.h. Abwechslung von aktiven und entspannten Phasen, Einsatz wechselnder Sozialformen, Gestaltung von Anfangs- und Schlussphasen des Unterrichts
4. Methodische Gestaltung des suggestopädischen Lernprozesses (45 UE):
a) Lehren und Lernen nach dem suggestopädischen Kreislauf (Centering, Dekodierung, Verfassen
und Sprechen von Aktiven und Passiven Lernkonzerten, Aktivierungsphasen, Integration)
b) Gestaltung und Einsatz peripherer Stimuli
c) Einsatz und Training verschiedener Entspannungs- und Konzentrationstechniken
5. Überblick über die aktuelle lernrelevante Gehirnforschung (4 UE)
6. Lernzielorientierung: Definieren und Erreichen von Lernzielen (3 UE)
7. Diese ergänzenden Themen (8 UE) sind in der Grundausbildung kurz zu behandeln:
a) Arbeit mit Metaphern und Geschichten
b) Kennenlernen mindestens eines Kommunikationsmodells und Vertiefung des
Kommunikationstrainings
c) Atem- und Stimmtraining
Für die Abschlusspräsentation (s. Leistungsnachweise) sind bei neun Teilnehmenden 12 UE vorgesehen. Besteht die Gruppe aus mehr Teilnehmenden, sind entsprechend viele Unterrichtseinheiten hinzuzufügen.
1.4 Allgemeine Struktur
Wünschenswert ist es, dass die Teilnehmenden den/die Ausbildungstrainer/-in und die Methode zunächst kennen lernen, um so die Entscheidung zu ermöglichen, ob der Beginn einer Ausbildung für beide Teile sinnvoll erscheint.
1.4.1 Umfang und Dauer
Die Grundausbildung umfasst 120 Unterrichtseinheiten (=UE) zu je 45 Minuten. Diese 120 Unterrichtseinheiten können in verschieden langen Zeitmodulen strukturiert werden. Beispiele: 3 x 5 Tage, 5 x 3 Tage, 8 x 2 Tage (Abschluss innerhalb von zwei Jahren).
Zwischen den Phasen soll genug Zeit gelassen werden, damit die Teilnehmenden mit den suggestopädischen Elementen in ihrem Beruf und für sich Erfahrungen sammeln und die suggestopädische Methode trainieren können.
1.4.2 Sonstiges
Es haben sich sowohl homogene (z. B. nur Sprachlehrer/-innen) als auch heterogene Ausbildungsgruppen bewährt. Für heterogene Gruppen spricht, dass die Teilnehmenden eine größere Fülle der Anwendungsmöglichkeiten erleben.
Bei der Auswahl der Themen wird empfohlen, solchen Themen und Übungsformen den Vorzug zu geben, bei denen der Aufbau der fachlichen Qualifikation Hand in Hand geht mit Elementen der Persönlichkeitsentfaltung.
1.5 Die Leitung der Grundausbildung
Die Grundausbildung Suggestopädie wird von einem/einer anerkannten Ausbildungstrainer/-in für Suggestopädie (DGSL) geleitet und durchgeführt. Sollte eine Grundausbildung mit einem/einer Co-Trainer/-in durchgeführt werden, so muss diese/r ebenfalls ein/e anerkannte/r Ausbildungstrainer/-in für Suggestopädie (DGSL) sein. Hierbei ist darauf zu achten, dass beide Trainer die gesamte Ausbildung zusammen konzipieren und möglichst während der gesamten Ausbildung anwesend sind, um die Einheit und Gesamtrhythmisierung der Ausbildung zu gewährleisten. Hiervon sind Assistenten/Assistentinnen zu unterscheiden, die zumindest eine suggestopädische Grundausbildung haben müssen. Diese führen unter Anleitung und in Anwesenheit des/der anerkannten Ausbildungstrainers/Ausbildungstrainerin lediglich einzelne kleine Einheiten (z.B. ein Centering oder einzelne Aktivitäten der Aktivierungsphasen) durch oder begleiten die von dem/der Ausbildungstrainer/-in durchgeführten Einheiten.
Gasttrainer/-innen sind Trainer/-innen, die als Spezialisten/Spezialistinnen für einen Einzelaspekt der Grundausbildung Suggestopädie bzw. für einen der ergänzenden Inhalte fungieren. Diese brauchen nicht unbedingt Suggestopäden/Suggestopädin-nen zu sein. Sie sollten innerhalb der Grundausbildung insgesamt nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten übernehmen bzw. gegebenenfalls im Rahmen-programm oder außerhalb der üblichen 120 Unterrichtseinheiten der Grundaus-bildung tätig werden. Sinnvoll erscheint es, maximal eine/n Gasttrainer/-in innerhalb der 120 Unterrichtsstunden der Grundausbildung einzusetzen.
1.6 Leistungsnachweise
Die Leistungsnachweise, die die Teilnehmenden am Ende der Grundausbildung Suggestopädie erbringen sollten, sind folgende:
1) Prüfung theoretischer Kenntnisse
2) Schriftliche Hausarbeit
3) Präsentation einer suggestopädischen Unterrichtseinheit
Grundsätzlich sollte sich die Bewertung dieser Leistungsnachweise sowohl auf inhaltliche als auch auf methodische Kenntnisse beziehen, wobei auf die Einheit von Inhalt und Form zu achten ist.
Zum erfolgreichen Abschluss der Grundausbildung Suggestopädie gehören außerdem die Arbeit in Peergroups, wobei während der Grundausbildung mindestens zwei Treffen stattfinden sollen, sowie die Hospitation in einem suggestopädisch unterrichteten Kurs, sofern dies möglich ist.
zu 1) Prüfung theoretischer Kenntnisse
Es sollte überprüft werden, ob und inwiefern die Teilnehmenden Grundlagenkenntnisse, z.B. zur Geschichte der Suggestopädie, zu Grundsätzen und Wirkfaktoren der Suggestopädie, zum Aufbau des suggestopädischen Kreislaufes etc., erworben haben. Diese Überprüfung kann auch in spielerischer Form im Plenum, z.B. durch ein Brettspiel, erfolgen.
zu 2) Schriftliche Hausarbeit
Der zweite Leistungsnachweis sollte eine schriftliche Hausarbeit sein, mit dem Ziel, eine Unterrichtseinheit von ca. sechs Stunden zu konzipieren. Die Arbeit sollte Folgendes beinhalten:
a) Einführung:
· Beschreibung der Lerngruppe
· Unterrichtsziele der Lernenden
b) Ziele der sechs Unterrichtsstunden
c) vollständige Planung und Rhythmisierung der Einheit
d) vollständige Beschreibung aller Aktivitäten
e) vollständiger Text des Aktiven und Passiven Lernkonzerts
f) vollständige Lernmaterialien für die Teilnehmenden inklusive Plakate und Beschreibung der Ausstattung des Unterrichtsraumes
g) Erwartungen an die Ausbildung und persönliche Entwicklung während der Ausbildung
zu 3) Präsentation
Jede/r Teilnehmende sollte als dritten Leistungsnachweis eine suggestopädische Unterrichtseinheit von ca. 60 Minuten zu einem Inhalt ihrer Wahl präsentieren. Die Präsentation sollte gemäß dem suggestopädischen Kreislauf Folgendes beinhalten:
a) Centering
b) Dekodierung
c) Aktives Lernkonzert
d) Primäraktivierung
e) Passives Lernkonzert
f) Sekundäraktivierung
g) Abschluss/gegebenenfalls Integration
Dem/der Ausbildungstrainer/-in sowie den anderen Teilnehmenden sollte dazu ein entsprechendes Skript ausgehändigt werden.
Anschließend erhält der/die Präsentierende sowohl vom Ausbildungstrainer/der Ausbildungstrainerin als auch von den anderen Teilnehmenden ein differenziertes Feedback, für das als Anregung folgende Punkte dienen könnten:
Form der Präsentation
· Nonverbale Kommunikation
· Sicherheit, Glaubwürdigkeit, Spontaneität, kommunikative Kompetenz
· Kreativität und Originalität
· Eleganz der Phasenübergänge
Sprache
· Rhetorik/sprachlicher Ausdruck
· Ressourcenorientierte Sprache
Methodik/Didaktik
· Anwendung der theoretischen Kenntnisse (z.B. Multisensorik)
· Wahl und Einsatz der Musik
· Visualisierungen/Raumgestaltung
· Arbeitsmaterialien
· Leitung der Gruppe
· Empathie gegenüber den Teilnehmenden und der Gruppe
Auf Wunsch können die erworbenen Kompetenzen von dem/der Ausbildungstrainer/-in beurteilt werden. Empfehlenswert ist eine Gewichtung der verschiedenen Teile des Leistungsnachweises nach der folgenden Aufstellung, wobei als maximale Gesamtleistung 100 Punkte zugrunde gelegt werden:
Theoretische Kompetenzen 20 Punkte
Schriftliche Hausarbeit 25 Punkte
Präsentation 55 Punkte
(Dabei vergibt der/die Ausbildungstrainer/-in max. 45, die anderen Teilnehmenden max. 10 Punkte.)
